Eine Erdwärmeanlage muss in Bayern vor Baubeginn bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt oder beantragt werden. Das ist das Landratsamt, in kreisfreien Städten das Umweltamt. Für Erdwärmesonden wird in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. Im Beispiel der Schule Hirschaid lag sie nach sechs Wochen vor.
Wer ist zuständig?
Den Antrag nimmt die Kreisverwaltungsbehörde entgegen. Das ist das Landratsamt, bei kreisfreien Städten das Umweltamt der Stadt. Die Behörde leitet die Unterlagen zur fachlichen Prüfung an das Wasserwirtschaftsamt weiter. Bei Anlagen über 50 kW ist das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher Sachverständiger hinzuzuziehen.
Für die wasserrechtliche Erlaubnis stellt das Bayerische Landesamt für Umwelt einen Vordruck bereit. Den Antrag stellt der Bauherr oder ein von ihm bevollmächtigtes Unternehmen.
Welche Unterlagen werden gebraucht?
Beim Neubau der Grund- und Mittelschule in Hirschaid gehörten dazu:
- prognostiziertes Schichtenverzeichnis
- Prüfvermerk des Wasserwirtschaftsamtes, falls vorhanden
- Datenblätter aller Materialien, etwa Baustoff, Wärmeträgerflüssigkeit und Wärmepumpe
- Flurkarte im Maßstab 1:1000
- Skizze des geplanten Sondenfeldes mit Lage des Technikraums
- Grundriss des Gebäudes
- Zertifikate der Bohrfirma
Wie läuft das Verfahren ab?
- Unterlagen zusammenstellen und Antrag einreichen
- Prüfung durch Behörde und Wasserwirtschaftsamt
- Bescheid an Bohrfirma, Fachplaner und Sachverständigen weitergeben
- Baubeginn anzeigen, im Beispiel zwei Wochen vor Bohrbeginn
- Arbeiten ausführen, begleitet vom privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft
- Abnahmeprotokoll an die Behörde senden, im Beispiel innerhalb von vier Wochen
Was gilt für Flächenkollektoren?
Auch ein Flächenkollektor ist vor Beginn bei der Behörde anzuzeigen. Die Rückmeldung ist abzuwarten. Je nach Fall kommt die Freigabe nach wenigen Tagen, oder es dauert durch die Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes etwas länger. Verlangt werden vorgefertigte Verteiler, unlösbare Verbindungen und eine Wärmeträgerflüssigkeit, die auf der LAWA-Positivliste steht.
Ab wann gilt eine Anlage als groß?
Nach Angaben eines Geologen im Warm-up 2026 gelten Erdsonden ab 30 kW Heizleistung fachlich als Großanlage. Ab 50 kW werden Erdsonden und Grundwasserbohrungen auch wasserrechtlich anders behandelt. Das kann mehr Aufwand und höhere Kosten bedeuten.
Welches System ist an meinem Standort möglich?
Das hängt vom Untergrund und von den Vorgaben der Behörde ab. Eine erste Einschätzung gibt der Energie-Atlas Bayern für Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Grundwasserwärmepumpen. Wo Sonden nur in geringer Tiefe oder gar nicht möglich sind, kommen Kollektoren oder eine Grundwassernutzung infrage. Ein Fachplaner klärt, welche Lösung zum Grundstück passt.
Hinweis
Dieser Artikel gibt einen Überblick anhand von Praxisbeispielen. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Was an Ihrem Standort gilt, klärt ein Fachplaner oder die zuständige Behörde.
Häufige Fragen
Wer genehmigt eine Erdwärmebohrung in Bayern?
Die Kreisverwaltungsbehörde. Das ist das Landratsamt, in kreisfreien Städten das Umweltamt der Stadt. Sie beteiligt das Wasserwirtschaftsamt.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Das ist unterschiedlich. Beim Neubau der Schule in Hirschaid lag die wasserrechtliche Erlaubnis nach sechs Wochen vor. Bei einem Flächenkollektor kann die Freigabe nach wenigen Tagen kommen.
Welches System ist an meinem Standort möglich?
Das hängt vom Untergrund und von den Vorgaben der Behörde ab. Wo Sonden nur in geringer Tiefe oder gar nicht möglich sind, kommen Kollektoren oder eine Grundwassernutzung infrage. Eine erste Einschätzung gibt der Energie-Atlas Bayern.
Quellen
- Erdwärme für die Grund- und Mittelschule Hirschaid. In: Warm-up 2025, Seite 11. Im Magazin aufschlagen
- Flächenkollektoren zum Beheizen von Wohngebäuden, Thomas Popp. In: Warm-up 2026, Seite 37. Im Magazin aufschlagen
- Altes Haus wird klimafreundlich, Herbert Grab. In: Warm-up 2026, Seite 24. Im Magazin aufschlagen
- Potenzial der oberflächennahen Geothermie, Dr. Kai Zosseder. In: Warm-up 2025, Seite 35. Im Magazin aufschlagen
Herausgeber des Warm-up Magazins ist die Erdwärme Gemeinschaft Bayern e.V. Zahlen zu einzelnen Projekten stammen aus den genannten Beiträgen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Planung und keine Beratung für Ihr Vorhaben. Beiträge im Warm-up Magazin geben den Stand zum Zeitpunkt ihres Erscheinens und die Sicht der jeweiligen Autoren wieder. Förderungen, Normen und Vorgaben der Behörden ändern sich. Bitte prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand mit einem Fachbetrieb und der zuständigen Behörde. Mehr dazu
